Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. der 24MORE, einer Marke der NOVA AETAS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187513, Geschäftsanschrift: Karnapp 25, 21079 Hamburg, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Philipp Falkenhagen
Nachfolgend auch „NOVA AETAS“ oder „24MORE“ –
und
2. den in dem Vertrag bezeichneten Kunden
nachfolgend auch der „Kunde“ -
nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ -
1.
Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die 24MORE mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(2) 24MORE schließt keine Vertr äge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit 24MORE als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann im Sinne der Vorschriften des HGB zu handeln.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn 24MORE ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung (Textform genügt) von 24MORE erforderlich.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) 24MORE erbringt für den Kunden standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen, darunter vor allem Data Recruiting Kampagnen und langfristige Employer Branding Maßnahmen.
(2) 24MORE erbringt ferner Leistungen im Bereich Social Media, insbesondere
a) Content Production: Produktion und Postproduktion von Videos, Fotos, Grafiken, Texten und Audios
b) Social Media Konzeptionierung: Erstellung eines Konzepts, das die umfassende Grundlage der Arbeit auf den Sozialen Netzwerken darstellt
c) Content Planung: Erstellung eines individuellen Content-Plans für die Social-Media-Kanäle des Kunden
d) Content Optimization: Optimierung und Beschaffung von bereits vorhandenem und markenbezogenem Content für die Sozialen Netzwerke
e) Community Management: Management der Kommentare, Anfragen und Markierungen innerhalb der jeweiligen Social Media Community des Kunden
f) Reportings: Erstellung von Performance- und Entwicklungsübersichten mit Hilfe von Analysetools.
g) Influencer Marketing: Beratung, Vermittlung und Betreuung von Influencern im Rahmen von Marketingkampagnen
h) Workshops / Konsultation: Fortbildungen und Beratungen von Unternehmen und Personen im Bereich Social Media
i) Digitale Recruiting Maßnahmen
j) Marketing-Kampagnen zur Mitarbeiter- und Neukundengewinnung
k) Erstellung von Websiten
(3) 24MORE erbringt die im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen für den Kunden im Rahmen eines Dienstvertrages (nachfolgend die „Dienstleistungen“).
(4) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ist das Angebot von 24MORE sowie die darin ggf. in Bezug genommenen Anlagen und Anhänge, wobei auch online zum Abruf hinterlegte Unterlagen durch Bezugnahme per Link oder URL-Referenz in den Vertrag einbezogen werden können sowie die Abstimmungen bzw. Briefings zwischen dem Kunden und 24MORE. Liegt keine gesonderte Leistungsbeschreibung vor, ist der letzte Angebotsstand maßgeblich. Das jeweilige Angebot wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass der im Angebot aufgeführte Kunde auch der Rechnungsempfänger ist und sämtliche angebotenen Positionen beauftragt werden. Ist dies nicht der Fall, behält 24MORE sich vor, die Beauftragung abzulehnen. Enthält die Leistungsspezifikation Lücken, Fehler, Auslegungsspielräume, Unklarheiten oder es fehlen Detaillierungen, ist 24MORE dazu berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Zwecks zu erbringen.
(5) Angebote von 24MORE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(6) Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien sich darüber einig, dass die Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolges durch 24MORE nicht das Ziel der Zusammenarbeit ist und weder vereinbart noch geschuldet ist. Ein Erfolg im Sinne eines Werkvertrages ist zu keiner Zeit geschuldet.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen 24MORE und dem Kunden kommt durch Abgabe eines Angebotes durch 24MORE, in dem die maßgeblichen Leistungsinhalte und Konditionen genannt werden, und Annahme des Angebotes („Auftragsbestätigung“) durch den Kunden zustande.
(2) Eine besondere Form ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich, er soll jedoch aus Nachweisgründen in dokumentierter Form erfolgen (bspw. per E-Mail, elektronische Signatur o.ä.). Eine (fern-)mündlicher Beauftragung durch den Kunden kann über eine Auftragsbestätigung durch 24MORE dokumentiert werden. Auch die kundenseitige Buchung eines Termins für ein Kick-Off-Meeting oder ähnliche Handlungen, mit denen der Kunde den Beginn der Leistungserbringung veranlasst, gelten als Dokumentation des Vertragsschlusses zu den im Angebot genannten Konditionen. Darüber hinaus können Verträge zwischen 24MORE und dem Kunden auch anderweitig zustande kommen, bspw. über ein hierfür aufgesetztes Vertragsdokument. Mit Veranlassung der Angebotserstellung, expliziter Annahme des Angebots, Veranlassung der Leistungserbringung und/oder Hinzubuchung weiterer Leistungen etc. versichert die jeweils handelnde Person, dass er/sie berechtigt und bevollmächtigt ist, für und in Vertretung des Kunden die entsprechenden Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen; Erklärungen wirken unmittelbar für und gegen das vertretene Unternehmen.
(3) Der Kunde wird 24MORE die zur Rechnungsstellung notwendigen Angaben (z. B. Rechnungsanschrift, Auftragsnummer, Kostenstelle, Abteilung) übermitteln.
4. Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot angegebenen Startzeitpunkt und läuft – soweit keine andere Laufzeit oder Kündigungsfrist angegeben ist – auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Laufzeitgebundene Verträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die vorher benannte Vertragslaufzeit, mindestens jedoch um 3 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch 24MORE. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund, der 24MORE zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber 24MORE in Verzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten im Sinne von § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Soweit in dieser AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5. Vertragsänderungen und -ergänzungen
(1) Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese Änderung durchführbar ist (z.B. Auswirkungen auf Termine und/oder Vergütung), und dem Antragsteller schriftlich eine Zustimmung oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses gegebenenfalls begründen.
(2) Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann dem Kunden von 24MORE in Rechnung gestellt werden. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und der vertraglichen Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt.
(3) Lieferzeiten und Leistungspflichten verlängern sich um die Kalendertage, an denen 24MORE Änderungsanträge prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Projektrealisierung auf Verlangen des Kunden unterbricht, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
(4) Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von einem Monat keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungsantrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzt 24MORE die Vertragsdurchführung zu den ursprünglichen vereinbarten Bedingungen fort.
(5) Soweit die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Umstände eine wesentliche, von den Bestimmungen des Vertrages nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, sind beide Parteien berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
(6) Mehrleistungen, die über den im Angebot konkret genannten Leistungsumfang hinausgehen und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nur nach vorheriger Information des Kunden und dessen Zustimmung gemäß den in diesem Angebot genannten Stundensätzen und Nebenkosten abgerechnet.
6. Erbringung der Dienstleistung
(1) Die Ausgestaltung der vereinbarten Dienstleistungen erfolgt durch 24MORE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des im Vertrag beschriebenen Leistungsumfangs sowie der individuellen Anforderungen des Kunden. Dabei ist 24MORE berechtigt, Inhalt, Art und Ablauf der Dienstleistung nach eigenem sachgerechtem Ermessen zu bestimmen, soweit dies zur Zielerreichung geeignet ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar bleibt. Ergeben sich im Laufe der Vertragsdurchführung Änderungen des Bedarfs oder sonstige relevante Umstände, informiert 24MORE den Kunden hierüber unverzüglich. Anpassungen des Leistungsumfangs bedürfen einer einvernehmlichen Abstimmung zwischen den Parteien, sofern sie über das ursprünglich vereinbarte Maß wesentlich hinausgehen.
(2) Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Kunden. 24MORE räumt sich ein, den vereinbarten Arbeitsaufwand, der für die Verwaltung der Social Media Kanäle zu erbringen ist, zeitlich und örtlich unabhängig zu leisten.
(3) Sofern vorhanden, wird 24MORE, in einem der Leistungserbringung erforderlichen Umfang unverzüglich nach Vertragsschluss Zugang zu sämtlichen Social Media Accounts sowie anderen digitalen Ressourcen gewährt, auf die sich die Dienstleistung bezieht.
(4) 24MORE ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechtigt, neue Social Media Accounts im Namen des Kunden zu erstellen.
(5) 24MORE verpflichtet sich, die Social Media Accounts des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu führen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei aktiver Accountführung oder Anzeigenschaltung zu temporären Handlungseinschränkungen, bzw. Account-Sperrungen kommen kann. Beim Auftreten einer solchen Einschränkung verpflichtet sich 24MORE außerdem, diesen mit in Art und Umfang angemessenen Maßnahmen entgegenzuwirken und die Accounts mit allen in seiner Macht stehenden Maßnahmen schnellstmöglich wieder freizuschalten.
(6) 24MORE führt ihre Dienstleistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ihrer Kunden durch. 24MORE erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung durch fachlich und methodisch qualifizierte Mitarbeiter. 24MORE bestimmt die Methode der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden.
(7) Soweit nicht anders geregelt, bedient sich 24MORE für die Erbringung der Dienstleistungen ihrer eigenen Betriebsmittel. Soweit seitens des Kunden Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gelten die Regelungen von § 8 dieser AGB.
(8) 24MORE übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Kunden erbrachten Leistungen.
(9) Sobald ein Vertrag abgeschlossen wurde, der eine Gewinnung von Kontakten, insbesondere Bewerbern und Neukunden beinhaltet, legt 24MORE dem Kunden innerhalb der ersten 7-14 Tage nach Vertragsschluss eine sogenannte First-Data-Kampagne vor, die eine solide Datengrundlage gewährleistet und sicherstellt, dass die Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss erbracht wird. Die First-Data-Kampagne wird dabei mit Fotos aus Datenbanken von 24MORE oder Datenbanken, auf die 24MORE Zugriff hat, sowie durch vom Kunden bereitgestelltes Material gestaltet. Das gilt auch, wenn ein Drehtag für die Zukunft vereinbart wurde. In diesem Fall werden die Inhalte der First-Data-Kampagne nach dem Drehtag durch die Neuproduzierten Inhalte ausgetauscht.
(10) Digitale Content Pieces werden dem Kunden grundsätzlich per Dropbox zur Verfügung gestellt. Jede andere Form der Speicherung und/oder Übermittlung wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(11) Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, steht dem Kunden bei Lichtbildern pro Content Piece eine kostenfreie Änderungsschliefe zu (max. 10 Schnittbilder). Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Projekten und Leistungen durch den Kunden und/oder bei nachträglicher Leistungsänderung, stellt der Kunde 24MORE von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei (z.B. durch Rent, Location-Mieten oder Reisekosten).
(12) Veranstaltungen, Seminare und Workshops von 24MORE finden vorbehaltlich anderweitiger Regelung – am Geschäftssitz von 24MORE – Karnapp 25, 21079 Hamburg statt. Online-Meetings zwischen den Parteien werden aufgezeichnet und transkribiert. Die Aufzeichnung wird vor Beginn des Meetings angekündigt. Durch Teilnahme an einem Online-Meeting erteilt der Kunde konkludent sein Einverständnis mit der Aufzeichnung und Transkription, sofern er nicht ausdrücklich vor Beginn des jeweiligen Meetings seine Ablehnung gegenüber 24MORE erklärt hat.
(13) Die von 24MORE im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte werden sechs Monate ab Aufnahme aufbewahrt. Sofern der Kunde eine weitergehende Speicherung der Inhalte oder den Erwerb der vollen Rechte an diesen wünscht, bedarf es einer weiteren vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. 24MORE weist darauf hin, dass eine solche weitergehende Speicherung oder Rechteübertragung mit weiteren Kosten verbunden sein kann.
(14) Enthält der Vertrag zwischen 24MORE und dem Kunden Regelungen zur Erstellung von Websites, enthält der Kunde hierzu den Zugang nach vorheriger Vereinbarung. 24MORE übernimmt keine Haftung für Hosting-bedingte Störungen. Dies gilt auch für Störungen im Bereich von CMS-Softwares (wie Wordpress, Onepage.io, Elementor oder Wix), auf denen eine mögliche Website basiert sowie für auf der Website installierte Plugins. 24MORE haftet nicht für etwaige Fehlfunktionen, Schäden oder Einschränkungen der Erreichbarkeit der Website. Den Parteien bleibt es vorbehalten, über die fortlaufende Wartung einer durch 24MORE erstellten Website einen gesonderten Wartungsvertrag abzuschließen. Der Kunde stellt sicher, dass der für die Live-Schaltung einer Website auf einer Wunschdomain des Kunden erforderliche DNS-Eintrag beim Domain-Provider vorliegt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle anderen Einträge, Mails und Domains nicht von diesem Eintrag beeinflusst werden und eine Eintragung des DNS-Eintrages sichergestellt ist. Falls dies nicht möglich sein sollte, stellt 24MORE eine linked.de-Subdomain für den Kunden bereit, über die die Website dann veröffentlicht wird.
(15) Die Wartung der durch 24MORE erstellten Websites ist innerhalb der ersten drei Monate der Vertragslaufzeit inklusive. Website-Wartung - Wartung innerhalb der ersten 3 Monate inklusive. Sofern der Kunde eine weitergehende Wartung der Website wünscht, bedarf es einer weiteren vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien (der „Wartungsvertrag“) der sicherstellt, dass 24MORE Updates an der Website durchführt und im Wartungsvertrag festgelegte Arbeiten an der Seite vornimmt.
7. Leistungen Dritter
(1) 24MORE ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen qualifizierte Dritte zu beauftragen. Insbesondere ist 24MORE berechtigt, zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Software sowie andere zur Leistungserbringung nützliche Produkte Dritter sowie KI-Anwendungen zu nutzen. Von 24MORE eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von 24MORE.
(2) Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person (Influencer, Models, Bildbearbeiter) ist gegebenenfalls eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse nach dem KSVG zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
(3) Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen von 24MORE, die diese für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. 24MORE hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch von 24MORE bleibt insoweit unberührt.
8. Mitwirkung des Kunden
(1) Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch 24MORE erfordert die Mitwirkung durch den Kunden. Inhalt und Umfang der Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass 24MORE alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Informationen, Materialien und Rechte, wie zum Beispiel Produktdaten, Vorlagen, Marken, Lichtbilder, Muster, Produkte, Aufnahmeobjekte, Zugänge zu Locations des Kunden, technische Maßnahmen, Models/Mitwirkende, Unterlagen Zugänge, Angaben zu Impressum und Datenschutzerklärung (zusammen die „Arbeitsmaterialien“) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Zugänge, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Der Kunde verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter der 24MORE in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen und dass 24MORE in angemessenem Umfang auf Entscheidungsträger im Projekt und andere Mitarbeiter des Kunden zurückgreifen kann, damit 24MORE die Leistungserbringung ermöglicht wird.
(3) Der Kunde versichert, dass die von ihm an 24MORE überlassenen Dateien, Fotos, Bilder, Texte und sonstige Inhalte (nachfolgend der „Content“) nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind und der Kunde zur Nutzung und Verwendung ermächtigt bzw. sonst wie berechtigt ist. Der Kunde stellt 24MORE von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des vom Kunden bereitgestellten Contents frei. 24MORE führt keine Prüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeitsmaterialien durch.
(4) Der Kunde versichert, dass die bei ihm beschäftigten Angestellten der Abbildung ihrer Person auf Fotos oder Videos, die 24MORE im Rahmen der Leistungserbringung erstellt sowie der dem Vertragszweck entsprechenden Veröffentlichung des durch 24MORE erstellten Contents, eingewilligt und vor dem jeweiligen Drehtag eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Der Kunde stellt 24MORE von jedweder Inanspruchnahme der abgebildeten Angestellten aus oder in Zusammenhang mit einer etwaigen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte frei.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Dienste zu vergüten und entsprechende Auskünfte zu erteilen. Insbesondere verpflichtet der Kunde sich, 24MORE das im Angebot gesondert ausgewiesene Werbebudget rechtzeitig zur Verfügung zu stellen; die Leistungserbringung von 24MORE steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs.
(6) Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von sieben (7) Tagen oder einer vorab vereinbarten Frist, gegenüber 24MORE mitzuteilen, ob er eine von 24MORE erbrachte Leistung annimmt oder ablehnt. Danach gilt der Vorschlag und/oder die Leistung als genehmigt.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von zwei Tagen einen durch 24MORE vermittelten potentiellen Bewerber (sog. „Lead“) zu kontaktieren.
(8) Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, ist 24MORE berechtigt, bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden die vertraglichen Leistungspflichten auszusetzen. Stellt der Kunde 24MORE die zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmaterialien, insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung, nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist 24MORE berechtigt, sich die erforderlichen Informationen eigenmächtig aus öffentlich zugänglichen Quellen, namentlich von der Homepage des Kunden, zu besorgen sowie lizenzfreie oder interne Inhalte zu nutzen. Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Leistungen infolge falscher, unvollständiger oder nachträglich geänderter Informationen von 24MORE wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 24MORE ist berechtigt, dem Kunden für die Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfolgt die Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist, ist 24MORE zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
(9) Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch 24MORE, bleibt der Vergütungsanspruch der 24MORE unberührt.
9. Termine, Leistungsfristen, Leistungsstörungen, Höhere Gewalt
(1) Die im Vertrag oder Angebot genannten Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind im Vertrag oder Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Drehtermine sind verbindlich, sobald der Kunde den jeweiligen Termin bestätigt hat.
(3) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch 24MORE beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden gemäß § 8 dieser AGB vollständig erbracht wurden.
(4) 24MORE ist von ihrer Leistungspflicht befreit, sofern und soweit die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene, außergewöhnliche, außerhalb des Einflussbereichs von 24MORE liegende und für sie unvermeidbare Ereignisse zurückzuführen ist, z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Enteignungen, Gesetzesänderungen, behördliche Anordnungen, Sturm, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien. Als sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse im Sinne dieser Regelung gelten auch Stromausfälle, Systemausfälle im Internet, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender oder von TK-Leitungen, rechtswidrige Aktivitäten Dritter im Internet, Cyberangriffe oder Sabotage durch Schadsoftware, sofern und soweit nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Absicherung gegen den Eintritt solcher Umstände geboten ist.
(5) Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch bei Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen.
10.
Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für 24MORE richtet sich nach den schriftlichen Angeboten. Sie wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Vergütung nach Aufwand) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat 24MORE neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz der Reisekosten und sonstigen Auslagen.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Fahrtkosten werden für jegliche Besuche vor Ort beim Kunden pauschal mit EUR 0,49 pro gefahrenem Kilometer vergütet.
(4) Reisenebenkosten sowie sonstige während und wegen der Reise anfallende Auslagen sind vom Kunden in pauschaler Höhe zu erstatten. Folgende Staffelung wird dafür angesetzt:
a) Hin- und Rückfahrt bis zu 200 Kilometern: Pauschale i.H.v. EUR 99,00
b) Hin- und Rückfahrt bis zu 400 Kilometern: Pauschale i.H.v. EUR 180,00
c) Hin- und Rückfahrt über 400 Kilometer: Pauschale i.H.v. EUR 250,00
(5) Die Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen sind möglich, sofern Leistungen sich über ein Monatsende hinausziehen.
(6) Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu den Händen von 24MORE.
(7) Im Falle einer Überweisung ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto unter Verwendung der Rechnungsnummer zu tätigen.
(8) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde 24MORE nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 24MORE stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(9) Im Falle einer Rückbuchung infolge eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das o.g. Konto zu überweisen und 24MORE von den Rücklastschriftgebühren und – kosten des Kreditinstituts freizustellen.
(10) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs kann eine Mahnpauschale von EUR 5,00 erhoben werden. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(11) Im Fall einer Stornierung eines vereinbarten Drehtages durch den Kunden ist ein Ausfallhonorar an 24MORE zu zahlen. Dieses beträgt bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Drehtag 1.000 EUR, innerhalb von 10 Tagen 1.500 EUR und innerhalb von 2 Tagen 2.000 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
(12) Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Abnahme
(1) Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Prüfung der erbrachten Leistung. Für abgrenzbare Leistungsteile kann 24MORE die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte Projektleistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.
(2) Kann die Abnahme aus Gründen, die von 24MORE nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden, so gilt der Teil des Vertragsgegenstandes eine Woche nach Erklärung der Abnahmebereitschaft als abgenommen.
12.
Haftung und Gewährleistung
(1) 24MORE haftet nur bei
a) Vorsatz,
b) grober Fahrlässigkeit von Inhabern, Organen oder leitenden Angestellten,
c) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
d) arglistig verschwiegenen Mängeln,
e) abgegebenen Garantien sowie
f)Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Klarstellend wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
(2) Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Leistungsübergabe. Für Fälle gemäß § 12 Abs. 1 lit. a) – d) und f) gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen 24MORE, gleich aus welchem Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) 24MORE haftet nicht für Dritte, die im Auftrag des Kunden zur Erbringung von Werbeleistungen eingesetzt werden (insbesondere sog. „Influencer“).
13. Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Alle bei Vertragsschluss vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Partei, insbesondere – jedoch nicht beschränkt auf – geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Partei.
(2) Sämtliche von 24MORE in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Dienstleistungserbringung erbrachten Arbeitsleistungen und von 24MORE erstellte Inhalte, namentlich für den Kunden erstellte Social Media Accounts, Daten, Dateien, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, das erworbene Know-how, Werbeanzeigen sowie Content sonstiger Art einschließlich der von 24MORE (mit)entwickelten vertraulichen Informationen (die „Arbeitsergebnisse“) stehen 24MORE zu.
(3) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen von 24MORE im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Arbeitsergebnissen. Das Nutzungsrecht wird nach Maßgabe des Gesetzes übertragen.
(4) Die von 24MORE erbrachten vertraglichen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
(5) Die vom Kunden im Rahmen des Vertrages erworbenen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen berechtigen ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung. Eine darüber hinaus gehende Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung – insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 24MORE zulässig. Gleiches gilt für Nachahmungen, auch von Teilen der Arbeitsergebnisse, sowie für eine Mehrfachnutzung auf zusätzlichen Kanälen oder in weiteren Projekten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs. Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.
(6) 24MORE steht es frei, von ihr nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe ihres Nutzungs- und Verwertungsrechts als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Social-Media Accounts sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.
14. Vertrauliche Informationen
(1) „Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Know-How, Daten, Muster, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ab Vertragsbeginn von der einen Partei („Offenlegende Partei") an die andere Partei („Empfangende Partei") in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausgehändigt oder in sonstiger Weise übermittelt werden („Vertrauliche Informationen“). Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.
(2) Vertrauliche Informationen müssen, wenn sie elektronisch, schriftlich oder in anderer physischer Form überlassen werden, durch den Hinweis „vertraulich“ oder eine ähnliche Formulierung, die auf den vertraulichen Charakter der Information hinweist, gekennzeichnet werden.
(3) Bei Vertraulichen Informationen, die mündlich weitergegeben werden, ist eine entsprechende vorherige Information zu geben.
(4) Vertrauliche Informationen dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der 24MORE und weder an Dritte weitergegeben noch in anderer Form Dritten zugänglich gemacht werden. Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind nicht Mitarbeiter der Parteien sowie verbundener Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG, Subunternehmer und der Parteien, einschließlich deren jeweiligen Mitarbeiter, die diese Vertraulichen Informationen zur Erfüllung des Vertrags benötigen.
(5) 24MORE ist ausdrücklich berechtigt, Vertrauliche Informationen, die aufgrund gerichtlicher, behördlicher, akkreditierungsrechtlicher und/oder gesetzlicher Vorschriften bzw. Anordnungen weitergegeben werden müssen, an die jeweilige Stelle zu übermitteln.
15.
Informationen zum Datenschutz
(1) Gemäß der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden durch 24MORE Daten über das Unternehmen des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter gespeichert und vorgehalten. Dies betrifft vorwiegend unternehmensspezifische Daten, wie z.B. Ansprechpartner, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, sowie die Daten des Geschäftsprozesses wie Angebote, Rechnungen, Steuernummern, Kontoverbindungen.
(2) 24MORE prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet 24MORE mit der Creditreform […] zusammen, von 24MORE die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt 24MORE Namen und Kontaktdaten des Kunden an die Creditreform […]. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform […] stattfindenden Datenverarbeitung sind unter folgendem Link zu finden: https://www.[...].de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo fuer-verbraucher/
(3) 24MORE verwendet und verarbeitet die Daten des Kunden intern ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Die Daten werden weder für andere Zwecke verwendet noch Dritten zum Zweck anderer Verwendung zugänglich gemacht. Die Daten sind bei 24MORE vor fremdem und unbefugtem Zugriff geschützt. 24MORE weist ebenso darauf hin, dass auch in Zukunft entstehende Daten, der oben beschriebenen Art, weiterhin gespeichert werden, da dies zur Abwicklung des Geschäftsablaufes der 24MORE notwendig ist.
(4) Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Beschwerden oder Fragen zur Datenverarbeitung sind an die zuständige Datenschutzaufsicht zu richten (info@nova-aetas.com).
16. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen der 24MORE und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist die Freie und Hansestadt Hamburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(3) 24MORE behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von 24MORE für den Kunden zumutbar sind. Über Änderungen der AGB wird 24MORE den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, deren Wirkung der von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung bezweckten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
Stand: 2025